Abgeltungssteuer

Seit dem 1. Januar 2009 gibt es zur Vereinfachung der Steuergesetzgebung die Abgeltungsssteuer auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Diese umfasst Zinsen, Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen und Dividenden. Zinsen werden einheitlich mit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5%) besteuert. Die Steuerpflicht mit dem Steuerabzug von 25% abgegolten. Personen, deren persönlicher Steuersatz über 25% liegt, profitieren von der Abgeltungssteuer, da sie die Zinserträge nicht mehr mit ihrem höheren Einkommenssteuersatz versteuern müssen.