Ja, man kann sein Geschäftsguthaben übertragen, in folgenden Fällen:

  • durch Erbschaft §9

  • durch Übertragung

Bei der Übertragung kann das Mitglied jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch eine schriftliche Vereinbarung auf ein anderes Mitglied übertragen. Eine Übertragung an den Folgemieter ist ausgeschlossen.

Ja, man kann seine Geschäftsanteile unabhängig voneinander kündigen. Der Pflichtanteil hat eine Kündigungsfrist von zwei Jahren (siehe Punkt 12), alle weiteren Anteile sind zum Ende des Geschäftsjahres kündbar. Die Auszahlung erfolgt im folgenden Jahr nach der Mitgliederversammlung.

Ein Freistellungsauftrag ist ein Formular, in dem Sie erklären, dass Sie bei uns Ihre Kapitalerträge ganz oder bis zu einem bestimmten Betrag vom Steuerabzug freistellen. Sollten Sie uns keinen Freistellungsauftrag erteilen, fallen für die jährliche Dividende 25 % Kapitalertragssteuer, weitere 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie evtl. Kirchensteuer an.

Eine Kündigung muss schriftlich bei uns eingereicht werden! Näheres regelt § 7 unserer Satzung.

Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 2 Jahre vorher schriftlich erfolgen.

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Die Dividende wird nach Beschluss der Mitgliederversammlung (die immer bis zum 30.06. eines jeden Jahres stattfinden muss) ausgezahlt. Dabei ist folgendes zu beachten: Ist der Geschäftsanteil am Tag der Dividendenausschüttung noch nicht voll eingezahlt, so wird die Dividende Ihrem Geschäftsguthaben zugeschrieben. Grundlage der Berechnung ist das Geschäftsguthaben welches zum 01.01. eines Geschäftsjahres vorhanden ist.

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