Ja, man kann sein Geschäftsguthaben übertragen, in folgenden Fällen:
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durch Erbschaft §9
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durch Übertragung
Bei der Übertragung kann das Mitglied jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch eine schriftliche Vereinbarung auf ein anderes Mitglied übertragen. Eine Übertragung an den Folgemieter ist ausgeschlossen.