Spielplatzregeln während der Corona-Pandemie

Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist unter Hinweis auf die Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg sowie die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes darauf hin, das ab dem, 7. Mai 2020 alle Spielplätze wieder geöffnet sind. Hier gilt für Begleitpersonen, dass das Abstandsgebot von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht zur Familie oder häuslichen Gemeinschaft gehören, eingehalten werden muss. Unser Appell an die Familien: Spielplätze bitte nur nutzen, wenn sie nicht überfüllt sind.

Tragen Sie Ihren Teil dazu bei, die Verbreitung des Virus so weit wie möglich einzudämmen.

 

Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist immer einzuhalten, auch beim Spielen. Spielgeräte dürfen nur dann gemeinsam genutzt werden, wenn der Mindestabstand gewahrt ist. Sonst nacheinander und so, dass jedes Kind an die Reihe kommt.

 

Den Spielplatz darf nur betreten, wer keine Symptome hat, die auf COVID-19 hindeuten. Dazu gehören zum Beispiel Husten, Fieber oder Halsschmerzen. 

 

Der Kontakt zu Risikogruppen ist zu vermeiden. Zu Risikogruppen zählen Personen über 60 Jahre und Personen mit einer Vorerkrankung. 

 

Auf Spielplätzen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten. Eltern sollten mit gutem Beispiel vorangehen und so andere schützen. Kinder können eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn es altersgerecht möglich ist. Darüber entscheiden die Eltern.  

 

Des Weiteren weisen wir auf die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung hin.