Fragen und Antworten zur Mitgliederversammung 2020

Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zur Mitgliederversammung 2020.

Falls Sie darüber hinaus Fragen haben, beantworten wir diese gerne über unser Fragen-Formular oder unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Warum darf die Genossenschaft die Mitgliederversammlung in schriftlicher Form durchführen? Ist das rechtlich zulässig?

Antwort

Was heißt „virtuell“?

Antwort

Wieso finden keine Neuwahlen für ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder statt? Ist das erlaubt?

Antwort

Bleiben die Aufsichtsratsmitglieder noch so lange im Amt? Wer bildet in der Zeit den Aufsichtsrat?

Antwort

Findet nächstes Jahr wieder eine normale Mitgliederversammlung statt?

Antwort

Wieso ist die Wahl nicht geheim? Auf meinem Abstimmungsbogen steht mein Name und meine Adresse!

Antwort

Durch wen wird die Stimmauszählung vorgenommen?

Antwort

Welche Mehrheitsverhältnisse sind bei den TOPs erforderlich? Einfache Mehrheit?

Antwort

Wieso habe ich im Sommer keine Dividende ausgezahlt bekommen?

Antwort

Kann ich mich bei der Abstimmung zu einzelnen TOPs enthalten?

Antwort

Kann ich meinen Abstimmungsbogen auch per E-Mail schicken?

Antwort

Andere Genossenschaften in Duisburg haben ihre Versammlungen „normal“ durchgeführt – warum ist das bei uns nicht möglich gewesen?

Antwort