Warum darf die Genossenschaft die Mitgliederversammlung in schriftlicher Form durchführen? Ist das rechtlich zulässig?
Antwort
Fragen und Antworten zur Mitgliederversammung 2020
Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zur Mitgliederversammung 2020.
Falls Sie darüber hinaus Fragen haben, beantworten wir diese gerne über unser Fragen-Formular oder unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Was heißt „virtuell“?
AntwortWieso finden keine Neuwahlen für ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder statt? Ist das erlaubt?
AntwortBleiben die Aufsichtsratsmitglieder noch so lange im Amt? Wer bildet in der Zeit den Aufsichtsrat?
AntwortFindet nächstes Jahr wieder eine normale Mitgliederversammlung statt?
AntwortWieso ist die Wahl nicht geheim? Auf meinem Abstimmungsbogen steht mein Name und meine Adresse!
AntwortDurch wen wird die Stimmauszählung vorgenommen?
AntwortWelche Mehrheitsverhältnisse sind bei den TOPs erforderlich? Einfache Mehrheit?
AntwortWieso habe ich im Sommer keine Dividende ausgezahlt bekommen?
AntwortKann ich mich bei der Abstimmung zu einzelnen TOPs enthalten?
AntwortKann ich meinen Abstimmungsbogen auch per E-Mail schicken?
AntwortAndere Genossenschaften in Duisburg haben ihre Versammlungen „normal“ durchgeführt – warum ist das bei uns nicht möglich gewesen?
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