Warum darf die Genossenschaft die Mitgliederversammlung in schriftlicher Form durchführen? Ist das rechtlich zulässig?
Antwort
Fragen und Antworten zur Mitgliederversammung 2020
Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zur Mitgliederversammung 2020.
Falls Sie darüber hinaus Fragen haben, beantworten wir diese gerne über unser Fragen-Formular oder unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Durch wen wird die Stimmauszählung vorgenommen?
AntwortWas heißt „virtuell“?
AntwortWelche Mehrheitsverhältnisse sind bei den TOPs erforderlich? Einfache Mehrheit?
AntwortWieso finden keine Neuwahlen für ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder statt? Ist das erlaubt?
AntwortWieso habe ich im Sommer keine Dividende ausgezahlt bekommen?
AntwortBleiben die Aufsichtsratsmitglieder noch so lange im Amt? Wer bildet in der Zeit den Aufsichtsrat?
AntwortKann ich mich bei der Abstimmung zu einzelnen TOPs enthalten?
AntwortFindet nächstes Jahr wieder eine normale Mitgliederversammlung statt?
AntwortKann ich meinen Abstimmungsbogen auch per E-Mail schicken?
AntwortWieso ist die Wahl nicht geheim? Auf meinem Abstimmungsbogen steht mein Name und meine Adresse!
AntwortAndere Genossenschaften in Duisburg haben ihre Versammlungen „normal“ durchgeführt – warum ist das bei uns nicht möglich gewesen?
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