2025-10 | Empfängerprüfung bei Überweisungen
Seit dem 5. Oktober 2025 gelten im europäischen Zahlungsverkehr neue Regelungen bei Überweisungen.
Um falsche Überweisungen durch Zahlendreher oder Betrugsversuche zu unterbinden, wurde die automatische Empfängerprüfung eingeführt. Wenn eine Überweisung durchgeführt wird, erfolgt dabei eine Überprüfung der Banken bei der der Name des hinterlegten Kontoinhabers mit dem Namen des eingegebenen Empfängernamen überprüft wird. Sollte es dann zu einer Abweichung kommen, erhalten die Zahlerinnen und Zahler einen Hinweis und können dann entscheiden, ob die Überweisung durchgeführt werden soll oder nicht. Vor der Gesetzesänderung war ausschließlich die IBAN notwendig, was bei einem Zahlendreher leicht zu einer Überweisung auf ein falsches Konto führen konnte.
Sollte Sie Zahlungen an uns nicht über ein SEPA-Lastschriftmandat, sondern über einen Dauerauftrag oder Einzelüberweisungen leisten, ist es daher erforderlich, dass Sie den korrekten Empfängernamen hinzufügen. Nutzen Sie daher bitte für Ihre Zahlungen einen der folgenden fünf Handelsnamen:
- Gemeinnütziger Spar- und Bauverein Friemersheim eG
- Gem. Spar- und Bauverein Friemersheim eG
- Spar- und Bauverein
- Bauverein Friemersheim eG
- Bauverein Friemersheim
Weiterhin ist es jederzeit möglich, dass Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. In diesem Fall buchen wir fällige Zahlungen von dem Konto zum Fälligkeitsdatum ab, dass Sie uns nennen. Eine Empfängerprüfung ist dann nicht notwendig. Das hierfür notwendige Formular können Sie jederzeit in unserer Geschäftsstelle abholen oder sich über unsere App, per Mail oder postalisch zukommen lassen. ✉️
Sollten Sie auch in anderen Fällen Daueraufträge eingerichtet haben, empfehlen wir Ihnen abschließend, dass Sie sich mit Ihren Vertragspartnern in Verbindung setzen und über den korrekten Empfängernamen informieren. 🤝