2026-02 | Der Wohnberechtigungsschein erklärt
Oftmals erhalten wir im Rahmen von Neuvermietungen von Wohnungen, die öffentlich gefördert wurden, Rückfragen, was ein Wohnberechtigungsschein ist und warum dieser benötigt wird. In unserem heutigen Beitrag möchten wir Ihnen daher den WBS und die öffentliche Förderung erläutern.
Bei öffentlich geförderten Gebäuden wurde der Bau der Gebäude durch ein Förderungsprogramm finanziell bezuschusst. Dies hatte zum Ziel, die Eigentümer zum Bauen von Neubauten zu motivieren und dabei zu unterstützen. Im Gegenzug wird hierdurch eine maximal zu erhebende Miete festgelegt. Öffentlich geförderte Wohnungen sind daher häufig günstiger als welche, die frei finanziert wurden. Zudem wird demjenigen, der den Bau gefördert hat, die Mitsprache bei der Belegung der Wohnungen zugesichert. Hier kommt der WBS ins Spiel.
Durch den WBS sollen die Haushalte unterstützt werden, die Schwierigkeiten haben auf dem Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden, die sie finanziell tragen können. Aus diesem Grund erhalten den WBS nur Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Die genaue Grenze richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Jede Prüfung erfolgt in Duisburg individuell durch das Amt für Wohnungswesen.
Eine Vermietung öffentlich geförderter Wohnungen ohne WBS ist leider nicht möglich - unabhängig davon, ob Sie bereits Mitglied der Genossenschaft sind oder nicht.
So schön kann öffentlich gefördertes Wohnen aussehen: unser Gebäude am Birkenweg 2 in Bergheim.
Sie interessieren sich für den WBS oder für ein öffentlich gefördertes Gebäude? Dann melden Sie sich gleich beim Amt für Wohnen und Soziales der Stadt Duisburg. Die Internetseite, Infos zu benötigten Dokumenten sowie Vorlagen finden Sie hier. Zögern Sie nicht, sich beim Amt zu melden. Oftmals stehen die Aussichten auf einen WBS besser als man zunächst vermutet. Schon häufig haben wir erlebt, dass Bewerberinnen und Bewerber das eigene Einkommen als zu hoch für den WBS eingeschätzt haben. Umso größer war die Freude als sie diesen dann doch bekommen haben.
Im Rahmen der Anmietung sind wir gerne bereit, Sie hierbei zu unterstützen.
