2026-02 | Wie funktionieren eigentlich Genossenschaften?

Genossenschaften sind aus unserem Alltag seit mehr als hundert Jahren nicht mehr wegzudenken. Inzwischen sind Genossenschaften in unzähligen Branchen aktiv von der Immobilienwirtschaft über den Finanzsektor bis hin zur Landwirtschaft. Aber wie funktionieren sie eigentlich und wie sind sie aufgebaut? Zeit, mal einen Blick genauer darauf zu werfen. 

Als Grundlage für Genossenschaften in Deutschland gilt das Genossenschaftsgesetz. Dort findet man, was unabhängig von der Branche alle Genossenschaften eint: der Förderzweck. Alle Genossenschaften müssen vor der Eintragung in das Genossenschaftsregister darlegen, worin ihr Förderzweck besteht. Sie müssen damit begründen, wie sie ihre Mitglieder fördern möchten und dies in ihrer Satzung festlegen. Bei einer Wohnungsgenossenschaft zum Beispiel besteht der Förderzweck darin, dass die Mitglieder durch die Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum gefördert werden. 

Wie sich eine Genossenschaft verhält, agiert und ausrichtet, wird durch die drei Organe einer Genossenschaft bestimmt.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft. Er vertritt die Genossenschaft nach außen und innen, schließt Verträge – beispielsweise für Bau-, Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen – und ist Dienstvorgesetzter unserer Mitarbeitenden. Der Vorstand wird bei uns vom Aufsichtsrat bestellt. Die Bestellung erfolgt für jeweils fünf Jahre.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand. In regelmäßigen Sitzungen informiert der Vorstand über aktuelle Entwicklungen und wirtschaftliche Kennzahlen. Der Aufsichtsrat entscheidet über die Bestellung, Wiederbestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern.

Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ unserer Genossenschaft. Einmal jährlich informieren Aufsichtsrat und Vorstand über das vergangene Geschäftsjahr, es wird die Verwendung des Jahresüberschusses beschlossen, Vorstand und Aufsichtsrat entlastet und über Satzungsänderungen oder personelle Veränderungen im Aufsichtsrat beschlossen. Um an dieser Versammlung teilnehmen zu können, muss man - klar - Vertreter*in sein. Alle 5 Jahre findet daher eine Vertreterwahl statt, in welcher die 65 Ämter neu besetzt werden. Es gibt sechs Wahlbezirke - je nach Größe werden unterschiedlich viele Vertreter entsandt. Näheres zur Vertreterwahl können Sie unserem kurzen Erklärvideo entnehmen.

Engagement gewünscht!

Sie interessieren sich für das Vertreteramt? Das trifft sich gut! Im Oktober wird neu gewählt. Melden Sie sich gern bei unserer Mitgliederverwaltung per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und hinterlegen Sie Ihr Interesse. Auch sind wir gerne bereit, vorab Ihre Fragen zu beantworten.

Engagement kann aber auch auf anderen Ebenen erfolgen: melden Sie sich bei unserem Nachbarschaftsverein und unterstützen Sie die Nachbarschaft beim RepairCafé, bei Kaffee und Kuchen und vielem mehr. Neue Mitglieder sind immer gerne gesehen. Weitere Infos finden Sie hier.