2025-09 | Wichtige Änderungen für alle neuen Mieterinnen und Mieter 
Ein Umzug kann aufregend sein und bringt viele Änderungen mit sich. Für neue Mieterinnen und Mieter gilt es dabei an vieles zu denken. Dabei muss so manches bereits vor dem Einzug erledigt werden. Seit dem 6. Juni 2025 zählt auch die Stromversorgung dazu. ![]()
Vor der Änderung war die gesetzliche Regelung so ausgelegt, dass die neuen Bewohnerinnen und Bewohner ab dem Tag der Schlüsselübergabe sechs Wochen Zeit hatten, um sich bei dem Stromanbieter ihrer Wahl anzumelden. Seit Anfang Juni muss die Anmeldung innerhalb von 24 Stunden ab dem Tag der Schlüsselübergabe erfolgen. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu kümmern und einen Stromvertrag bereits vor der Schlüsselübergabe abzuschließen, da Sie so in der Regel Geld sparen können.
Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Sie in diesem Fall bereits vor Bezug der Wohnung die Kosten für die Stromversorgung tragen müssen. Hierbei ist immer der tatsächliche Tag der Schlüsselübergabe ausschlaggebend. Auch den Zählerstand und die Zählernummer, die Sie für die Anmeldung benötigen, erhalten Sie bei der Übergabe. Die Werte können Sie Ihrem Anbieter nachreichen.
Wer in den 24 Stunden keine Anmeldung bei einem Stromanbieter durchgeführt hat, landet automatisch in der örtlichen Grundversorgung, die oftmals deutlich teurer ist. Außerdem kann der Vertrag erst wieder nach 14 Tagen gekündigt werden, was einen sofortigen Wechsel unmöglich macht.
Wie läuft die Änderung in der Praxis ab? Schauen wir uns zwei Beispiele an, die dies veranschaulichen:
Fall 1: Mieter A zieht aus und hat sich rechtzeitig vor dem Auszug um die Abmeldung gekümmert. Mieter B zieht ein, vergisst aber, sich rechtzeitig anzumelden und holt dies erst zwei Wochen nach der Übergabe nach. In diesem Fall würde noch ein Vertrag in der Grundversorgung eingerichtet werden, allerdings rückwirkend mit höheren Kosten.
Fall 2: Mieter A zieht aus und kümmert sich nicht um die Abmeldung. Mieter B zieht ein, hat jedoch die Anmeldung vergessen. Dies hätte zur Folge, dass der Stromvertrag von Mieter A weiterläuft und Mieter B auf dessen Kosten Strom verbraucht. Mieter A würde so lange weiterzahlen, bis er sich um die Abmeldung gekümmert hat.
Neben unserem Hinweis zum Einzug, empfehlen wir daher allen ausziehenden Mieterinnen und Mietern mindestens zwei Werktage vor dem Auszug zu kündigen. So stellen Sie sicher, dass die Abmeldung rechtzeitig erfolgt und Sie nicht die Kosten für einen Dritten übernehmen.
Im Rahmen des Einzugs oder des Auszugs werden wir Sie in jedem Fall über den Ablauf informieren. Auch unterstützen wir Sie gerne bei allen Fragen rund um die An- oder Abmeldung.![]()
Also informieren Sie sich bitte frühzeitig und sparen Sie sich unnötige Kosten. ![]()