Schadensmeldung

Sie haben einen Mangel festgestellt

Was ist zu tun, wenn ein Mangel in Ihrer Wohnung oder im Hause auftritt? Der erste und wichtigste Schritt ist, der Verwaltung den Mangel sofort anzuzeigen.

Dies ist nicht nur Ihr gutes Recht, sondern auch Ihre Pflicht: "Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietersache oder wird eine Maßnahme zum Schutze der Mietsache (...) erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen " (§536c Abs. 1 BGB).

Bitte teilen Sie uns den Mangel, schriftlich, per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, telefonisch unter 02065-94590 oder über das Online-Formular Schadenmeldung mit.